——
Schützengesellschaft
Madiswil
Präsident
Iseli Fritz
Moosackerweg 18
4934 Madiswil
079 202 78 66
fiseli@bluewin.ch
Das hier publizierte Jahresprogramm ist provisorisch!
Der Vorstand prüft laufend die aktuelle Lage und wird bei Bedarf (neue Verordnungen, Erlasse,...) das Programm anpassen.
Bei Änderungen im Schiessbetrieb wird sofort die neue Version aufgeschaltet.
Programm neu mit Verbandsschiessen, Feldschiessen und OP
Stand: 04.07.2020
Sauschiessen , neues Datum.
Stand: 07.09.2020
Preisverteilung Sauschiessen
Auf Grund der aktuell geltenden Bestimmungen im Kampf gegen Covid 19 findet die Preisverteilung am 14. Nov. nicht statt!
Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
Sobald es die Lage zulässt werden wir einen neuen Termin festlegen.
Bis dahin wünschen wir euch trotz allem eine gute Zeit und bleibt gesund!
Stand: 06.11.2020
Datum | Anlass | Zeit | Ort | Bemerkung | |
Di | 01.09.20 | Freie Übung /JS | 18.00 - 20.00 Uhr | Madiswil | |
Fr | 04.09.20 | Standartenschiessen | 18.30 -20.30 Uhr | Lindenholz | |
Sa | 05.09.20 | Standartenschiessen | 13.30 -15.30 Uhr | Lindenholz | |
Di | 08.09.20 | Freie Übung /JS | 18.00 - 20.00 Uhr | Madiswil | |
MI | 09.09.20 | Freundschaftsschiessen | 18.00 -20.00 Uhr | Melchnau | |
Do | 10.09.20 | Feldschiessen / Vorschiessen | 18.30 -20.30 Uhr | Rohrbach | |
Sa | 12.09.20 | NW und JS Tag BSSV | 08.00 - 17.00 Uhr | Madiswil | |
Di | 15.09.20 | Freie Übung | 18.00 - 20.00 Uhr | Madiswil | |
Fr | 18.09.20 | Feldschiessen | 18.00 - 20.00 Uhr | Rohrbach | |
Sa | 19.09.20 | Feldschiessen / 10.00 -11.45 Uhr | 13.00 - 17.00 Uhr | Rohrbach | |
So | 20.09.20. | Feldschiessen | 08.30 - 11.45 Uhr | Rohrbach | |
Sa | 10.10..20 | Sauschiessen + Glücksstich | 13.00 - 17.00 Uhr | Madiswil | |
Sa | 17.10.20 | Sauschiessen + Glücksstich | 13.00 - Schluss | Madiswil | |
Fr | 16.10.20 | Veteranen Jahresschiessen | 16.00 - 18.00 Uhr | Wiler | SA.31.10.20. 08.00 -11.30Uhr |
Sa | 14.11.20 | Preisverteilung Sauschiessen | 19.30 Uhr | Ort wird noch bekantgegeben |
Dr. Lorenz Strebel, Rechtsanwalt und Notar
WAFFEN GEERBT – WAS NUN?
Von Lorenz Strebel | 12. Dezember 2019 | Ratgeber Recht
FRAGE | Ich bin einziger Erbe meines Onkels. In seiner Wohnung habe ich Pistolen, einen Karabiner, ein leichtes Maschinengewehr und ein Sturmgewehr 90 mit Zielgerät gefunden. Zudem gibt es zwei Samurai-Schwerter (Katana). Mein Stammtisch-Kollege beneidet mich, denn ihm wurde ein Waffenerwerbsschein verweigert. Es ist doch richtig: Ich brauche keinen Erwerbsschein, weil ich die Waffen geerbt habe?
ANTWORT | Doch. In den folgenden Fällen ist beim Erwerb durch Erbgang stets eine Sechsmonatsfrist einzuhalten (ab Todestag): Für Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile (Zielfernrohr) ist ein Waffenerwerbsschein zu beantragen.
Bei einer «verbotenen Waffe» (Seriefeuerwaffe, Dolch etc.) braucht es eine Ausnahmebewilligung. Geht es um eine Feuerwaffe, die ohne Erwerbsbewilligung mittels Vertrag erworben werden konnte (z.B. Karabiner 31), ist der kantonalen Behörde eine Vertragskopie einzureichen. Von diesen Pflichten ist entbunden, wer die Waffen innert Frist einer berechtigten Person (z.B. Waffenhändler) überträgt. Langschwerter gelten aktuell nicht als Waffen.
Die Rechtslage ist komplex und es drohen empfindliche Strafen bei Widerhandlung. Daher: Kontaktieren Sie die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, um das richtige Vorgehen für jede der geerbten Waffen zu klären. Zudem: Eine Waffe besitzen dürfen bedeutet nicht, sie auch uneingeschränkt tragen zu dürfen. Dazu sind weitere Regeln einzuhalten bzw. Bewilligungen nötig.
Quelle: https://landanzeiger.ch/waffen-geerbt-was-nun/2019/12/12/
Die Handhabung des neuen Waffengesetzes, ist in den einzelnen Kantonen unterschiedlich geregelt, was zu unnötigen Missverständnissen führen kann.
Die Schützengesellschaft Madiswil rät deshalb, sich bei Fragen frühzeitig an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Bern https://www.police.be.ch/police/de/index/vorschriften/vorschriften/waffen.html zu wenden.